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056/2001
Stand: 27.02.2001
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Problematik rückwirkend geltenden Steuerrechts beleuchten

/Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Über das "Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Fortbestand steuerlicher Regelungen" soll sich nach dem Willen der PDS die Bundesregierung äußern. In einer Kleinen Anfrage ( 14/5393) verweist die Fraktion darauf, mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 seien unter anderem die Frist, in der private Veräußerungen von Immobilien oder Wertpapieren steuerpflichtig seien, verlängert, die Vorkostenpauschale für die Schaffung von Wohneigentum gestrichen und die Verlustverrechnung eingeschränkt worden. Der entsprechende Gesetzentwurf sei am 24. März 1999 beschlossen und rückwirkend zum 1. Januar des gleichen Jahres in Kraft getreten. Dies werde von verschiedenen Abgeordneten und Steuerexperten für verfassungsrechtlich bedenklich gehalten, so die PDS. Die Bundesregierung soll deshalb mitteilen, ob sie der Ansicht ist, dass - angesichts des Gesetzgebungsverfahrens zum gesamten Steuerentlastungsgesetz - die Neuregelungen für die Bürger vorhersehbar sein konnten, und damit ihr schutzwürdiges Vertrauen nicht verletzt wurde. Da die Regierung der Oppositionsfraktion zufolge diesen Standpunkt bereits mehrfach vertreten habe, wird sie in der Anfrage aufgefordert, das ge

samte Gesetzgebungsvorhaben unter Angabe des jeweiligen Zeitpunkts und der Zahl und Art vorgenommener Änderungen erneut zu skizzieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_056/05
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