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067/2001
Stand: 09.03.2001
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Im Bundeshaus notiert:

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Im Auswärtigen Amt wird nach Angaben der Bundesregierung keine Statistik über die Gründe von Ablehnungen im Visumverfahren geführt. Die Regierung ist deshalb ihrer Antwort ( 14/5404) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/5289) zufolge nicht in der Lage mitzuteilen, wie viele in den vergangenen drei Jahren beantragte Aufenthaltsgenehmigungen von den Behörden unter Bezug auf das Ausländergesetz "wegen fehlenden Lebensunterhalts" verweigert wurden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_067/12
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