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078/2001
Stand: 20.03.2001
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Einstellungshindernisse bei älteren Arbeitnehmern abbauen

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Das Kündigungsschutzrecht hat sich nach Auffassung der F.D.P.-Fraktion zunehmend zu einer Einstiegshürde für ältere Arbeitnehmer entwickelt. In einem Antrag ( 14/5579) regt die Fraktion an, den Kündigungsschutz durch ein Abfindungsmodell rationaler auszugestalten. Befristete Arbeitsverträge sollten bereits vom 50. Lebensjahr an ermöglicht werden. Die von der jetzigen Bundesregierung von 60 auf 58 Jahre abgesenkte Altersgrenze, ab der diese Regelung greift, sei für arbeitsmarktpolitische Effekte immer noch zu hoch.

Zu überdenken seien auch die Instrumente des Arbeitsförderungsrechts, heißt es in dem Antrag. So habe ein Arbeitsloser, der älter als 45 Jahre ist, bei entsprechender Dauer der versicherungspflichtigen Berufstätigkeit einen vierzehnmonatigen Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit auf 60 bis 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Dieser Anspruch erhöhe sich bis auf 32 Monate für einen 57-Jährigen. Daran schließe sich die ebenfalls am vorherigen Einkommen orientierte Arbeitslosenhilfe an. Schließlich würden gerade bei älteren Erwerbspersonen die Kriterien der Berechtigung gelockert. So sei die Möglichkeit des Arbeitslosengeldbezugs für mindestens 58-Jährige unter "erleichterten Voraussetzungen" ein klassisches Hilfsmittel für Frühverrentung. Die F.D.P. empfiehlt, die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds zurückzuführen, etwa auf einheitlich zwölf Monate, und die "58er-Regelung" zu überprüfen. Zudem müsse die Lebensarbeitszeit besser ausgeschöpft werden, denn das durchschnittliche Renteneintrittsalter liege heute bei knapp 60 Jahren. Entscheidend sei, die Ausbildungszeiten in Schule und Hochschule zu verkürzen und zu differenzieren, aber auch, das Rentenzugangsalter mittelfristig anzuheben, die Anreize für eine Frühverrentung zu senken und individuelle Wünsche zu berücksichtigen, die Rentnerphase freiwillig hinauszuschieben.

Tarifpartner und Unternehmen seien aufzufordern, tarifvertragliche Normen zu überdenken, heißt es in dem Antrag weiter. Tarifvertragliche Senioriätsprivilegien könnten die Beschäftigung und Einstellung älterer Arbeitnehmer erschweren. Wenn Verdienstniveau und individuelle Produktivitätsentwicklung nicht mehr im Einklang stünden, steige der Druck in den Betrieben, ältere Beschäftigte über Modelle eines vorzeitigen Ausscheidens in das Sozialsystem zu entlassen. Schließlich muss nach Ansicht der Fraktion die betriebliche Weiter- und Fortbildung stärker auf ältere Arbeitnehmer ausgerichtet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_078/04
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