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088/2001
Stand: 28.03.2001
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Ehrenamt steuerlich stärker fördern

Petitionsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Für eine Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen im Rahmen der ehrenamtlichen Betreuung hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einvernehmlich, die zu Grunde liegende Eingabe dem Bundesministerium der Finanzen "als Material" zu überweisen und der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerlichen Engagements" des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.

Der Petent führt in seiner Eingabe aus, dass er vom zuständigen Amtsgericht zum ehrenamtlichen Betreuer von 14 Personen bestellt worden sei. Für jede Betreuung erhalte er eine Aufwandspauschale in Höhe von jährlich 600 DM zur Abgeltung seiner Aufwendungen - sofern er nicht seine tatsächlichen Aufwendungen dem Amtsgericht im Einzelnen nachweise. Diese pauschalen Aufwandsentschädigungen dürften nach Auffassung des Petenten nicht zum Einkommen des Betreuers hinzugerechnet werden. Zumindest müsse die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Betreuers steuerlich begünstigt sein, so der Petent.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seiner vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahme auf die geltende Rechtslage hin. Danach besteht keine Sonderregelung für die Behandlung von Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Betreuer. Übersteigen die Einnahmen des Petenten seine tatsächlichen Ausgaben, so kann laut BMF davon ausgegangen werden, dass er steuerliche Einkünfte erziele,.

Der Petitionsausschuss stimmte der Stellungnahme des BMF zu und unterstützte ferner die allgemeinen Bemühungen, die Schaffung neuer steuerrechtlicher Sondertatbestände zu vermeiden und bestehende Sondervergütungen abzubauen. Der Ausschuss hielt jedoch die vorliegende Petition für geeignet, in die Überlegungen für eine Verbesserung der Voraussetzungen für die Wahrnehmung von ehrenamtlichen Tätigkeiten einbezogen zu werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_088/01
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