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095/2001
Stand: 30.03.2001
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Neuorganisation der Rentenversicherungsträger im Visier

Rechnungsprüfungsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) setzt sich weiter für eine Neuorganisation der Rentenversicherungsträger ein. Deshalb forderte der am Freitagmorgen einvernehmlich das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) auf, bis Ende des Jahres einen mit dem Bundesrechnungshof (BRH) abgestimmten Bericht vorzulegen, in dem vor allem die Einsparpotenziale und Synergieeffekte dieser Neuorganisation dargestellt werden.

Grundlage der geplanten Neuorganisation der Rentenversicherungsträger ist ein BRH-Bericht aus dem Jahr 1998, in dem eine grundlegende Neustrukturierung vorgeschlagen wurde. So sollte unter anderem die Zahl der Träger von derzeit 27 auf einen Bundesträger und 6 Landesträger reduziert werden. Insgesamt könnten laut BRH durch eine Neustruktur rund 10 Prozent der Verwaltungsausgaben von insgesamt 7 Milliarden DM eingespart werden. Da die Rentenversicherungen föderalistisch aufgebaut sind, wurde eine Facharbeitskommission eingesetzt. Nach einem Bericht des BMA konnte in der Arbeitsgruppe bisher weder ein Konsens noch eine Annäherung bei der Organisationsverfassung, der Aufgabenverteilung zwischen Bundes- und Regionalebene und der Reduzierung der Trägerzahl erreicht werden. Uneingeschränkt für das auf einem Eckpunktepapier beruhende "Konsensmodell" habe sich der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) und die Mehrheit der Landesversicherungsanstalten ausgesprochen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) vertrete in der Zwischenzeit ihr eigenes Modell einer Bundesanstalt für Rentenversicherung. Die Länder hätten zwar ihre Unterstützung für das Konsens-Modell zugesagt. Sie knüpften dies jedoch daran, dass von der Einrichtung einer Einheitsspitze sowie von der Zuordnung der im öffentlichen Dienst beschäftigten Versicherten zur Bundesebene abgesehen werde. Nach Auffassung der Länder sei der BfA in diesem Zusammenhang ein Abbau von rund 3.000 Stellen zu Gunsten der Landesversicherungsanstalten zuzumuten. Im Übrigen würden die Länder keine gesetzliche Vorgabe zur Trägerzahl akzeptieren.

Die Abgeordneten des Rechnungsprüfungsausschusses kritisierten wie der BRH, dass in dem Bericht erneut kein konkreter Organisationsvorschlag gemacht werde. Der Bericht enthalte keine Hinweise darauf, wie in der Angelegenheit weiter verfahren werden solle. "Es dauert und dauert und dauert", sagte eine Abgeordnete. Die Parlamentarier kämen sich vor wie bei einer Springprozession. So könne es nicht weitergehen; schließlich müsse der Steuerzahler dies alles bezahlen. Der Vertreter des BMA wies darauf hin, dass das Ministerium sich bemüht habe, zu einem Ergebnis zu kommen. Auch das BMA sei daran interessiert, dass der Streit beendet werde. Allerdings sei das Ministerium auf die Mitwirkung aller Beteiligten angewiesen. Es müsse sich die Ansicht durchsetzen, es gebe einen fairen Kompromiss. Zudem wies er darauf hin, dass ein Urteil des Verfassungsgerichtes abgewartet werden solle. Er gehe davon aus, dass dies eventuell Ende des Jahres vorliegen könne. Der Vertreter des VDR war sich nicht sicher, dass das Konsensmodell durchgesetzt werden könne und hatte Zweifel, ob noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetzentwurf vorgelegt und verabschiedet werden könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_095/02
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