Tarifordnung an die Anforderungen des liberalisierten Strommarktes anpassen
Berlin: (hib/VOM) Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der Energieaufsichtsbehörden der Länder diskutieren derzeit über die Anpassung der Bundestarifordnung Elektrizität und der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden an die Anforderungen des liberalisierten Strommarktes. Ziel sei es, die Arbeit noch in diesem Jahr abzuschließen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/5733) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/5519) mit. Auf die Frage, wie die Regierung die Umsetzung der bestehenden Unbundling-Vorschriften sichert, die eine Quersubventionierung unterbinden sollen, heißt es in der Antwort, Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssten getrennte Konten für die Bereiche Erzeugung, Übertragung und Verteilung sowie für Aktivitäten außerhalb des Elektrizitätsbereichs führen. Die Übereinstimmung ihres Jahresabschlusses mit dieser Vorschrift des Energiewirtschaftsgesetzes werde durch das Testat der Abschlussprüfer sichergestellt. Die Regierung habe keine eigenen Überwachungspflichten, die Versorger unterlägen der Aufsicht durch die Länderbehörden. Im Übrigen begrüßt die Bundesregierung die Ankündigung der Kartellbehörden, Beschwerden neuer Stromanbieter, die eine Quersubventionierung der Vertriebsbereiche und der Nutzbereiche vermuteten, aufzugreifen. Das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden seien zuständig, die Netznutzungsentgelte nach den Regeln der allgemeinen Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen zu beurteilen.