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101/2001
Stand: 04.04.2001
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Bundesdatenschutzgesetz soll geändert werden

Innenausschuss/

Berlin: (hib/WOL) Zur Umsetzung einer EU-Datenschutzrichtlinie soll das Bundesdatenschutzgesetz geändert werden mit dem Ziel, ein einheitliches Datenschutzniveau zu schaffen. Der Innenausschuss hat am Mittwochvormittag dem dazu von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ( 14/4329) gegen die Stimmen von F.D.P. und PDS bei Enthaltung der CDU/CSU zugestimmt. Angenommen wurden auch die Änderungsvorschläge von SPD und Bündnisgrünen zu Videoüberwachung, Chipkarte und einem freiwilligen Datenschutzaudit, um vor allem den betroffenen Unternehmen eine Zukunftsorientierung zu ermöglichen. Abgewiesen wurden dagegen Änderungsvorschläge der Union und der PDS. Die SPD-Fraktion bedauerte, dass es nicht gelungen sei, alle Fraktionen zu einer Annahme des Gesetzentwurfs zu bewegen. Im Datenschutzaudit, der freiwilligen Bereitschaft, sich unangemeldeten Kontrollen zu unterziehen, sah sie ein wichtiges Signal für Betriebe und Unternehmen. Nach Ansicht der Bündnisgrünen ist das Audit das Gegenteil von staatlicher Reglementierung. Vielmehr gewährleiste es die Demokratisierung des Verfahrens. Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion wurde betont, die Umsetzung der Richtlinien sei ein gemeinsames Anliegen gewesen. Es gebe jedoch keine Gemeinsamkeiten bei den Komplexen Videoüberwachung und Datenschutzaudit. Die Wirtschaft dürfe durch das Audit nicht zusätzlich finanziell und personell bis hinunter zum kleinen Handwerker belastet werden. Hier erzeuge der Gesetzgeber Druck, der nicht nötig sei und nicht in die Zeit passe. Bei der Videoüberwachung bestünde hingegen ein enormer Bedarf zur Gefahrenvorsorge und Strafverhütung. Die dazu von der Union vorgelegten Änderungsvorschläge bezeichnete hingegen die Koalition als zu weitgehend. Die F.D.P. kritisierte sowohl die Eile des Verfahrens als auch das "Aufsatteln" von Videoüberwachung, Chipkarte und Audit. Nach ihrer Ansicht wäre eine umfassendere Prüfung wünschenswert gewesen. Sie frage sich, was im Schilde geführt werde, wenn doch Einigkeit darüber bestehe, dass es der Regierung gelungen sei, die EU-Richtlinien für die erste Stufe zur Einhaltung und Überwachung der nationalen Vorschriften rechtzeitig und gut umzusetzen. Die PDS kritisierte, die SPD hätte gut daran getan, nicht die alte CDU/CSU-Initiative fortzuschreiben, sondern die Vorlage der Bündnisgrünen aus der 13. Legislaturperiode als Änderungsgrundlage zu übernehmen. In der Sache seien institutionelle Rechte gegenüber dem Persönlichkeitsrecht nicht festgeschrieben. Auch gebe es Hinweise, dass unternehmerischen Interessen Vorrang vor dem persönlichen Datenschutz gegeben werde.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_101/01
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