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134/2001
Stand: 15.05.2001
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Verbot für Batterien und Akkus mit unzulässigem Quecksilbergehalt

/Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/WOL) Batterien und Akkus mit unzulässig hohem Quecksilbergehalt sollen nach dem Willen der Bundesregierung verboten werden. Dies legt die Bundesregierung in ihrer ersten Verordnung zur Änderung der Batterieverordnung von 1998 fest ( 14/5931). Die Regierung folgt damit den Richtlinien der Kommission und des Rates der EU über gefährliche Stoffe. Nach den EU-Richtlinien sollte das Inverkehrbringen bestimmter Batterien und Akkus wegen ihres Quecksilbergehaltes bereits zum 1. Januar 2000 verboten werden. Betroffen sind von der Verordnung alle Batterien, die mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten sowie Alkali-Mangan-Batterien, die mehr als 0,025 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten und außerdem Batterien, die mehr als 0,025 Gewichtsprozent Kadmium oder mehr als 0,4 Gewichtsprozent Blei enthalten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_134/08
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