hib-Meldung
134/2001
Stand: 15.05.2001
Verbot für Batterien und Akkus mit unzulässigem Quecksilbergehalt
14/5931). Die Regierung folgt damit den
Richtlinien der Kommission und des Rates der EU über
gefährliche Stoffe. Nach den EU-Richtlinien sollte das
Inverkehrbringen bestimmter Batterien und Akkus wegen ihres
Quecksilbergehaltes bereits zum 1. Januar 2000 verboten werden.
Betroffen sind von der Verordnung alle Batterien, die mehr als
0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten sowie
Alkali-Mangan-Batterien, die mehr als 0,025 Gewichtsprozent
Quecksilber enthalten und außerdem Batterien, die mehr als
0,025 Gewichtsprozent Kadmium oder mehr als 0,4 Gewichtsprozent
Blei enthalten.
Berlin: (hib/WOL) Batterien und Akkus mit unzulässig
hohem Quecksilbergehalt sollen nach dem Willen der Bundesregierung
verboten werden. Dies legt die Bundesregierung in ihrer ersten
Verordnung zur Änderung der Batterieverordnung von 1998 fest (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_134/08