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137/2001
Stand: 16.05.2001
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Ministerium soll vorübergehend Arzneimittel-Festbeträge ändern

/Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass das Bundesgesundheitsministerium zeitlich befristet bis Ende 2003 die Arzneimittel-Festbeträge nach zum Teil neu bestimmten Kriterien anpasst oder bildet. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Regelungen über die Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung ( 14/6041) vorgelegt. Zur Begründung heißt es, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur Festsetzung der Arzneimittel-Festbeträge durch die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen sei durch zivilgerichtliche Rechtsprechungen und vom Bundeskartellamt bezweifelt worden. Da die Selbstverwaltungsorgane in der jetzigen Situation daran gehindert seien, dieses Regelungsinstrument weiterhin zu pflegen, sollen die Beträge vorübergehend vom Ministerium per Rechtsverordnung geändert werden. Bis Ende 2003 sollen alle Beteiligten eine "vorurteilsfreie Diskussion" über die Weiterentwicklung der Ordnungspolitik im Arzneimittelsektor führen, heißt es in dem Entwurf. Durch die befristete Fortschreibung des Festbetragssystems werde in der Zwischenzeit Rechtssicherheit sowohl im Blick auf verfassungsrechtliche als auf EU-kartellrechtliche Zweifel hergestellt. Gleichzeitig biete der Entwurf den Krankenkassen und den pharmazeutischen Wirtschaftskreisen einen verlässlichen Kalkulationsrahmen. Nach einer Hochrechnung der Festbetragsstelle der Spitzenverbände der Krankenkassen ergebe sich ein Einsparvolumen zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung von etwa 650 Millionen DM jährlich, betonen die Fraktionen. Dies trage zur Beitragssatzstabilität bei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_137/02
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