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139/2001
Stand: 17.05.2001
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Situation der ambulanten Versorgung in Ostdeutschland verbessern

/Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Die Situation der ambulanten Versorgung von Patienten in den neuen Bundesländern verbessern möchte die F.D.P.-Fraktion. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/6054) vorgelegt. Die Liberalen erläutern, mit den gesetzlichen Änderungen vom Dezember 1999 seien für Ostdeutschland geltende besondere Vorschriften in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgehoben und die noch vorhandenen unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für Versicherte, Leistungserbringer und Krankenkassen abgebaut worden. Bestehen geblieben seien aber beträchtliche Unterschiede im Versorgungs- und Ausgabenniveau im Leistungsbereichen der GKV, in denen mit Beginn der Ausgabenbudgetierung die Versorgungsstruktur in den neuen Bundesländern noch nicht an Westdeutschland angeglichen gewesen sei. Hierdurch sei durch die gegenüber den ursprünglichen Erwartungen niedrigere Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen-Ost der Angleichungsprozess ins Stocken geraten.

Nachteile seien ebenfalls dadurch entstanden, dass überregionale Krankenkassen mit Sitz im Westen, aber starkem Mitgliederzuwachs im Osten für die Versorgung ihrer Mitglieder in den neuen Bundesländern Vergütungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen im Westen nach niedrigeren "Ostpauschalen" zahlten, so die Freien Demokraten weiter. Diese seien im Wege des Fremdkassenzahlungsausgleichs an die Kassenärztlichen Vereinigungen weitergeleitet worden. Diese "erhebliche Ausweitung des komplizierten Fremdkassenausgleichs" habe insgesamt zu einem Übermaß an Bürokratie und Verwerfungen in der Vergütungsstruktur geführt. Betroffen von den unterschiedlichen Versorgungs- und Vergütungsbedingungen in den neuen Ländern sind nach Angaben der Fraktion insbesondere die vertragsärztliche Versorgung und die Heilmittelversorgung. In diesen Leistungsbereichen liege der Anteil der Ausgaben je Versicherten zwischen Elbe und Oder nach wie vor deutlich unter 80 Prozent der jeweiligen Leistungsausgaben im Westen.

Um dieses Problem zu lösen, schlagen die Abgeordneten vor, im Sozialgesetzbuch die Kopfpauschalen im Rahmen von Regelleistungsvolumina durch feste Punktwerte zu ersetzen. Zudem bedürfe es einer schrittweisen Angleichung der zur Zeit deutlich unter Westniveau liegenden Preise und Vergütungen im Osten Deutschlands binnen drei Jahren. Des Weiteren plädieren die Liberalen dafür, dass Vergütungsvereinbarungen vor Ort für alle GKV-Versicherten, die dort wohnen, getroffen werden. Für Bund und Länder entstehen nach Angaben der Fraktion keine Kosten. Für die Krankenkassen in den neuen Bundesländern werde es zusätzliche Ausgaben durch den stufenweisen Angleichungsprozess geben. Dem stünden jedoch erhöhte Einnahmen aus dem Risikostrukturausgleich gegenüber.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_139/04
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