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147/2001
Stand: 29.05.2001
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Steuersatz für Agrardiesel auf 50 Pfennig je Liter senken

/Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will den Steuersatz für den in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoff auf 50 Pfennig pro Liter festschreiben. Gleichzeitig soll eine bis Ende 2002 befristete teilweise Vergütung der Mineralölsteuer für Heizöl, Erd- und Flüssiggas eingeführt werden, das von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft zum Beheizen von Gewächshäusern für die Pflanzenproduktion verwendet worden ist, wie aus einem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes ( 14/6141) hervorgeht. Diese Vergütung werde neben dem für diese Unternehmen bereits geltenden ermäßigten Ökosteuersatz sowie der Vergütungsregelung für Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung mit einem Nutzungsgrad von weniger als 70, mindestens aber 60 Prozent gewährt.

Zum Jahresbeginn war das Agrardieselgesetz in Kraft getreten, das einen Steuersatz von 57 Pfennig pro Liter für die Land- und Forstwirtschaft vorgeschrieben hatte. Die Regierung begründet die nun angestrebte Senkung mit erheblichen Wettbewerbsunterschieden innerhalb der EU. Da die Steuersenkung bereits rückwirkend ab 1. Januar 2001 in Kraft treten soll, ergibt sich nach Regierungsangaben für Agrardiesel in diesem Jahr eine steuerliche Begünstigung von 30 Pfennig pro Liter, im nächsten Jahr von 36 Pfennig pro Liter und 2003 von 42 Pfennig pro Liter. Wenn man die bisherige Verbrauchsmenge von 2 Milliarden Liter unterstelle, führe dies in diesem Jahr zu Vergütungsansprüchen von 600 Millionen DM, 2002 von 720 Millionen DM und 2003 von 840 Millionen DM, so die Regierung. Die teilweise Vergütung der Mineralölsteuer auf Heizstoffe im Gewächshausanbau führt laut Regierung zu einer steuerlichen Begünstigung von 8 Pfennig pro Liter bei Heizöl, 3,60 DM pro Megawattstunde bei Erdgas und 50 DM pro Tonne bei Flüssiggasen.

Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme, er erwarte, dass sich die Regierung darum bemühe, gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU bei den Gasölbezugskosten zu schaffen. Mit dem Auslaufen der Begünstigung für den Gewächshausanbau Ende 2002 sollte der Steuersatz für Agrardiesel wenigstens auf 47 Pfennig pro Liter gesenkt werden. Die Regierung erklärt in ihrer

Gegenäußerung, sie sehe den Schlüssel für eine Verbesserung der Wettbewerbssituation der deutschen Landwirtschaft vor allem in einer EU-weiten Harmonisierung der Besteuerung von Dieselkraftstoffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_147/01
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