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158/2001
Stand: 08.06.2001
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Freiluftgaststätten sollen bis 24 Uhr öffnen dürfen

/Wirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Freiluftgaststätten, wie z.B. Biergärten, sollen nach dem Willen der F.D.P. bis 24 Uhr öffnen dürfen. In einem Antrag ( 14/6188) fordern die Liberalen die Bundesregierung auf, einen Vorschlag zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vorlegen, damit die Freiluftgaststätten, von einer Lockerung der Sperrzeiten profitieren könnten. Die Abgeordneten erläutern, die Verschiebung des Sperrzeitenbeginns trage der Erkenntnis Rechnung, dass zu einem florierenden Stadtwesen eine florierende Gaststättenstruktur gehöre. Dies verlange aber auch eine entsprechende Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Außengastronomie, besonders, da sich der Besuch in Freiluftgaststätten infolge gewandelten Konsumentenverhaltens und längeren Ladenöffnungszeiten in den letzten Jahren mehr und mehr auf die späteren Abendstunden verlagert habe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_158/02
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