Opposition kritisiert Terminplanung zur Verabschiedung des Maßstäbegesetzes
Berlin: (hib/VOM) Nach der Einigung der Ministerpräsidenten der Länder mit dem Bund über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vom vergangenen Wochenende bleibt nach Auffassung des Vorsitzenden des Sonderausschusses "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz", Volker Kröning (SPD), noch genug zu tun. Der Gesetzgeber werde nicht zum "kollektiven Notar" degradiert. Unterschiedliche Auffassungen herrschten im Ausschuss bei dessen Sitzung am Montagnachmittag über die Terminplanung bis zur Verabschiedung des so genannten Maßstäbegesetzes. Die Bundesregierung kündigte an, dass sie am Mittwoch Formulierungshilfen als Grundlage für Änderungsanträge der Fraktionen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/5951, 14/5971) präsentieren werde. Der Ausschuss soll nach dem Willen der SPD-Fraktion noch in dieser Woche seine Beratungen abschließen, so dass das Gesetz in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden könnte. Die CDU/CSU schlug dagegen vor, die Beratungen dieses Gesetzes erst im Oktober abzuschließen und die des darauf aufbauenden Finanzausgleichsgesetzes zum Jahresende aufzunehmen. Auch die F.D.P. sprach von einem "Ruckzuck-Verfahren". Die PDS regte an, Ausschussberatungen noch in die nächste Woche zu legen.
Im Übrigen gaben die Sozialdemokraten ihre Freude über das Ergebnis der Sonderkonferenz vom vergangenen Wochenende zum Ausdruck. Es sei deutlich geworden, dass es ohne bestimmte Klärungen im Vorfeld keine breite Mehrheit für das Maßstäbegesetz geben würde. Bündnis 90/Die Grünen räumten ein, dass das Parlament "ein Stück weit präjudiziert" sei durch den Konsens der Länder. Es wäre fatal, diesen Zeitdruck jetzt aufzuheben. Die Unionsfraktion legte Wert darauf, dass das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz "in enger Verzahnung" beschlossen werden. Das Ergebnis sei ein Kompromiss auf dem kleinsten Nenner. Bedauerlich sei, dass es nicht zu mehr Vereinfachung und Transparenz komme. Die Liberalen lehnten es ab, von einer "Sternstunde des Föderalismus" zu sprechen. Erst recht sei es keine Sternstunde des Parlamentarismus. Das Ergebnis sei das Gegenteil dessen, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom November 1999 gewollt habe, als es den Gesetzgeber aufgefordert hatte, die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern neu zu ordnen. Heraus gekommen sei ein Vertrag zu Lasten Dritter, des Steuerzahlers. Die PDS zeigte sich erfreut, dass beim Solidarpakt II eine Frist von 15 Jahren vereinbart worden sei. Dem Anspruch, mehr Transparenz herzustellen, komme man aber nicht nach.
Bund und Länder hatten am Wochenende Eckpunkte des künftigen Finanzausgleichs festgelegt. Unter anderem soll die kommunale Finanzkraft im horizontalen Finanzausgleich mit einem Anteil von 64 Prozent einbezogen werden (Regierungsentwurf: 100 Prozent). Beibehalten werden soll die bisherige Einwohnerwertung für Stadtstaaten in Höhe von 135 Prozent. Die Tilgung im Fonds Deutsche Einheit soll von 2002 bis 2004 auf 200 Millionen DM gesenkt werden. Für die Jahre 2005 bis 2019 will der Bund die jährlichen Zins- und Tilgungsleistungen und die verbleibende Restschuld von 12,8 Milliarden DM übernehmen. Dafür soll er für diesen Zeitraum einen Festbetrag an der Umsatzsteuer von 4,35 Milliarden DM erhalten.