Voraussetzungen für Online-Wahlen darlegen
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll darstellen, wie bei Online-Wahlen die grundgesetzlichen Anforderungen an allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes gewährleistet werden können. Dies fordert die CDU/CSU in einem Antrag ( 14/6318). Die Fraktion bezieht sich dabei darauf, dass inzwischen etwa 20 Millionen Deutsche regelmäßig das Internet zur Unterhaltung, Kommunikation oder Informationsbeschaffung nutzten. Auf Grund der stetig wachsenden Zahl von Internetnutzern könnten Online-Wahlen daher geeignet sein, großen Bevölkerungsgruppen eine adäquate Wahlbeteiligung anzubieten. Auch die Tendenz bei Briefwahlen seit 1950 bestätige den Trend, das Angebot zur Wahrnehmung des Wahlrechts flexibel zu gestalten.
Ein Online-Wahlangebot könnte nach Ansicht der Abgeordneten nicht nur geeignet sein, der wachsenden Zahl an Nichtwählern entgegenzuwirken, sondern böte auch den Vorteil einer schnelleren Verfügbarkeit von Wahlergebnissen sowie die Aussicht, langfristig die Kosten für Wahlen und ihre Durchführung zu senken. Die Bundesregierung soll deshalb zusätzlich zu den grundgesetzlichen Anforderungen an eine Online-Wahl auch die Voraussetzungen erläutern, die für eine eindeutige Feststellung der Wahlberechtigung, für eine dauerhafte Geheimhaltung der abgegebenen Wahlentscheidung und für die gebotene Einmaligkeit der Stimmabgabe erforderlich sind. Dargelegt werden soll auch die erforderliche Sicherheit bei der Stimmzählung und beim gesamten Wahlvorgang vor Manipulationen sowie die Möglichkeit der Nachprüfung von Online-Wahlergebnissen.