Regierung: "Multilaterales Dach" für die Fusionskontrolle erforderlich
Berlin: (hib/VOM) Nach Auffassung der Bundesregierung wird die Notwendigkeit, ein "multilaterales Dach" für die Zusammenarbeit von Staaten auf dem Gebiet der Fusionskontrolle immer größer. Dies geht aus ihrer Stellungnahme ( 14/6282) zum 13. Hauptgutachten der Monopolkommission 1998/1999 ( 14/4002, 14/4003 neu) hervor. Angesichts einer ständig zunehmenden Zahl von Ländern mit eigenen Wettbewerbsgesetzen, darunter verstärkt auch solche mit eigenen Fusionskontrollregeln, reichten bilaterale Abkommen, wie sie von der Monopolkommission befürwortet würden, allein auf Dauer in einer globalisierten Weltwirtschaft nicht aus. Die Bundesregierung unterstützt daher den Vorschlag der EU-Kommission für ein "Multilateral Framework Agreement on Competition Policy", den diese in die Arbeitsgruppe "Handel und Wettbewerb" der Welthandelsorganisation (WTO) eingebracht habe.
Dieser Vorschlag ziele nicht darauf ab, die nationalen Wettbewerbsrechte umfassend zu vereinheitlichen. Er wolle vielmehr gemeinsame Standards für bestimmte grundlegende kartellrechtliche Regelungsbereiche wie Nichtdiskriminierung, Transparenz, klare Definition der Ausnahmebereiche und Verfolgung von "Hardcore"-Kartellen schaffen. Auch solle die Kooperation der Wettbewerbsbehörden im Einzelfall durch Regeln über Informationsaustausch und Konsultationsmechanismen verbessert und technische Hilfe für Entwicklungsländer geleistet werden. Der EU-Vorschlag klammere zwar spezifische Regeln für die Fusionskontrolle aus, doch seien die Vorschläge zur Verbesserung der Kooperation und der technischen Hilfe auch für die Fusionskontrolle wirksam. Im Übrigen ziele er auch ausdrücklich auf wettbewerbsrechtliche Mindeststandards ab. Ein niedrigeres materielles Schutzniveau auf nationaler Ebene sei daher durch ein multilaterales Abkommen auf WTO-Ebene nicht zu befürchten, heißt es in der Stellungnahme.