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203/2001
Stand: 17.07.2001
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EU-Luftqualitätsrichtwerte nicht in das Anlagenzulassungsrecht übernehmen

/Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll auf die Übernahme von EU-Richtlinien zu den Luftqualitätswerten in das Anlagenzulassungsrecht verzichten. Dies fordert die F.D.P. mit einem Antrag ( 14/6624). Nach Darstellung der Liberalen birgt die von der Regierung geplante Übernahme der Richtlinien in die "Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TA Luft) die Gefahr, dass selbst die Zulassung neuer Anlagen "nur noch ausnahmsweise genehmigungsfähig" wäre. Dagegen sollten die EU-Luftqualitätsrichtlinien durch Übernahme als "Immissionsplanwerte" in das Bundesimmissionsschutzgesetz umgesetzt werden. Auf der Grundlage dieser Änderung könnten dann sektorübergreifende Luftreinhaltepläne mit "Vorsorgecharakter" erstellt werden.

Der F.D.P. zufolge wollen die EU-Richtlinien insgesamt keine Gefahrengrenze markieren, sondern sind dazu bestimmt, eine sehr anspruchsvolle Vorsorge zu verwirklichen. Es werde daher nicht auf eine Veränderung des Anlagenzulassungsrechts abgestellt, sondern auf die Erstellung regionaler Aktionspläne für Gebiete mit einer Überschreitung gesetzlicher Grenzwerte. Eine Übernahme der Richtlinienwerte in die "TA Luft" gefährde dagegen einseitig den Bau von Neuanlagen oder Änderungen bei genehmigungspflichtigen Anlagen, ohne die vielfältigen Ursachen einer Vorbelastung oder Überschreitung der Luftwerte in vielen industriellen Ballungsgebieten zu steuern. Die dazu von der Bundesregierung angeführte "Verbesserung des Standes der Technik" könne angesichts vielfacher anderer regionaler Belastungen, wie etwa verkehrsbedingter Emissionen, wenig bewirken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_203/01
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