Regierung bestätigt verfassungsfeindliche Bestrebungen der "Antifaschisten"
Berlin: (hib/WOL) Wegen der "inhaltlichen Nähe zu linksextremistischen Doktrinen" geben die von der PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/6389) angeführten Zitate konkrete Hinweise auf tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/6669). Dabei sind diese Hinweise im Zusammenhang mit weiteren relevanten Erkenntnissen des Verfassungsschutzes zur "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" (VVN), zum "Bund der Antifaschisten" (BdA) und zur PDS "in einer Gesamtschau" zu bewerten. Mit einer Einschätzung der Äußerungen greife das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gleichwohl nicht in die öffentliche Debatte um Entstehungsbedingungen und Ursachen von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ein. Ziel sei es vielmehr, damit das ideologische Profil und die Aktivitäten von Organisationen zu beschreiben, auf Grund derer das BfV seinem gesetzlichen Beobachtungsauftrag nachkommen müsse.
Als Beispiel nennt das BfV politisch-extremistische Doktrinen, die als angeblich wissenschaftliche Erklärungsansätze für die Entstehung von Rechtsextremismus "verbrämt" würden. Dazu gehöre zum Beispiel die bereits 1933 vom Generalsekretär der Kommunistischen Internationale, Georgi Dimitroff, aufgestellte "Agentur-Theorie", wonach "Faschismus und Rechtsextremismus ihre Wurzeln ausschließlich im Kapitalismus" haben. Der Antwort zufolge dient diese klassische kommunistische Doktrin "weniger der Analyse des Rechtsextremismus, als vielmehr der Bekämpfung der Demokratie als einer angeblich latent für den Faschismus anfälligen politischen Ordnung". Das Festhalten an dieser Doktrin könne nicht als ernsthafter Beitrag zur öffentlichen Debatte über die Entstehungsbedingungen des Rechtsextremismus gewertet werden, sondern sei ein Hinweis auf den extremistischen Hintergrund einer Organisation.
In zwei weiteren, ähnlich lautenden Kleinen Anfragen hatte die PDS nach einer Bewertung des Verfassungsschutzes zur "Ablehnung einer Gleichsetzung von links und rechts" ( 14/6386) und nach einer Bewertung des "pluralistischen Selbstverständnisses der VVN-BdA" ( 14/6388) gefragt. In der Antwort zum Pluralismus ( 14/6671) wird dargelegt, es sei bekannt, dass VVN und BdA sich "formal von jeder Anwendung politisch motivierter Gewalt distanzieren". Bekannt sei jedoch auch, dass der BdA Mitglieder dulde, die durch Anwendung politisch motivierter Gewalt bereits aufgefallen seien. Auch bedeute der Verzicht auf eigene aktive Ausübung von Gewalt nicht schon automatisch die Ablehnung einer Zusammenarbeit mit Gruppen, die ihrerseits gewalttätig agieren. In der Antwort ( 14/6672) auf die Frage der Gleichsetzung wird dargelegt, der Verfassungsschutz habe "zu keinem Zeitpunkt" Rechts- und Linksextremismus gleichgesetzt. Das BfV sehe jedoch in beiden Formen des Extremismus prinzipiell vergleichbare Phänomene, vor allem in der Ablehnung der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung.