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240/2001
Stand: 17.09.2001
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Mit Fallpauschalensystem Fehlanreize bei Krankenhausvergütung beseitigen

/Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Mit einem Fallpauschalensystem für die Vergütung von Krankenhausleistungen sollen Fehlanreize zur Verlängerung der Verweildauer beseitigt werden. Diese seien im derzeitigen System der tagesgleichen Pflegesätze für Krankenhausleistungen angelegt, schreiben SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf ( 14/6893). Darin heißt es weiter, mit der Initiative werde ein diagnose-orientiertes Fallpauschalensystem ("Diagnosis Related Groups - DRG") in die Krankenhausfinanzierung eingebunden. Dieses soll dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität folgen, die Leistungsmengensteuerung regeln, den medizinischen Fortschritt berücksichtigen und die Transparenz- und Qualitätssicherungsverpflichtungen der Krankenhäuser verstärken. Außerdem soll der Gesetzentwurf die Ein- und Überführungsphase des Fallpauschalensystems bis zum 31. Dezember 2006 regeln.

Nach Angaben von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird das neue Geldsystem eingeführt, um den Weg vom Selbstkostendeckungsprinzip und der Finanzierung kostenorientierter Budgets zu einer an den Leistungen orientierten Krankenhausvergütung konsequent fortzuführen. Mit Ausnahme der psychiatrischen Leistungen sollten alle stationären Leistungen in Zukunft über Fallpauschalen vergütet werden. Das seit 1996 praktizierte Mischsystem von Fallpauschalen und Sonderentgelten einerseits und Tagespflegesätzen für den überwiegenden Teil der Krankenhausleistungen andererseits hätten sich nicht bewährt. Das neue Entgeltsystem solle das Leistungsgeschehen im Krankenhausbereich transparenter machen und die Wirtschaftlichkeit fördern. Außerdem solle es dazu beitragen, dass die in der bisherigen Budgetsystematik angelegten Hemmnisse für einen leistungsorientierten Fluss der Finanzmittel abgebaut werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_240/04
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