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259/2001
Stand: 10.10.2001
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Regierung will Religionsprivileg beim Vereinsgesetz abschaffen

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes vorgelegt ( 14/7026). Mit der "ersatzlosen Streichung" des so genannten Religionsprivilegs im Vereinsgesetz will die Regierung Verbotsmöglichkeiten gegen extremistische Religionsgemeinschaften schaffen. Bislang waren Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen auf der Grundlage des Artikels 9 des Grundgesetzes aus dem Anwendungsbereich des 1964 erlassenen Vereinsgesetzes ausgeklammert. Die Regierung erläutert, eine bundesgesetzliche Regelung sei zur Wahrung der Rechtssicherheit im gesamtstaatlichen Interesse aus Gründen der inneren Sicherheit erforderlich.

Einheitlich bundesweit soll damit gegen Vereinigungen vorgegangen werden können, deren Zweck oder deren Tätigkeit unter dem Deckmantel der Religionsausübung den Strafgesetzen zuwider laufe oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richte. Laut Regierung sind danach drei Fallgruppen denkbar, bei denen gesetzliche Schritte bis hin zum Vereinsverbot in Betracht kommen. Zur ersten Gruppe gehörten fundamentalistisch-islamistische Vereinigungen, die zur Durchsetzung ihrer Glaubensüberzeugungen Gewalt gegen anders Denkende nicht ablehnen. Mit einem Verbot müssten künftig auch Vereinigungen mit Gewinnerzielungsabsicht oder politischen Zielen rechnen, die für sich den Status einer religiösen oder weltanschaulichen Vereinigung reklamieren, um im Fall eines Verbotsverfahrens Prozessrisiken aufzuwerfen. Zur dritten Fallgruppe gehörten die bislang nur im Ausland aufgetretenen so genannten Weltuntergangssekten mit Tötungsdelikten und Massenselbstmorden.

In der Begründung wird zum Ausdruck gebracht, der Staat wolle sich mit der Streichung des Religionsprivilegs "nicht anmaßen, im Wettbewerb der Glaubensgemeinschaften untereinander Stellung in weltanschaulichen Fragen zu beziehen". Ziel sei es vielmehr, durch die Einbeziehung der Religionsgemeinschaften in das Vereinsgesetz die Bevölkerung vor Vereinigungen zu schützen, deren Zweck oder Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider laufe oder deren Aktivitäten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richte.

Eine erste Beratung des Gesetzentwurfs im Plenum des Deutschen Bundestages ist für den

11. September vorgesehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_259/03
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