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269/2001
Stand: 16.10.2001
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Regierung will weitere ozonschichtgefährdende Stoffe gesetzlich verbieten

/Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Zu vor knapp zwei Jahren vorgenommenen Änderungen des "Montrealer Protokolls" hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 14/7045). Das "Montrealer Protokoll" aus dem Jahre 1987 zielt darauf ab, die Produktion, den Verbrauch und den Handel bestimmter ozonschichtschädigender Stoffe schrittweise bis zu 100 Prozent einzuschränken. Wie aus dem Entwurf hervorgeht, wurden bereits in den Jahren 1990, 1992 und 1997 in London, Kopenhagen und Montreal weitere ozonschädigende Stoffe den Bestimmungen des Protokolls unterworfen. Mit dem Gesetzentwurf sollen für Deutschland die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ratifizierung der auf der elften Vertragsstaatenkonferenz in Peking beschlossenen Änderungen geschaffen werden. In die Zustimmung des Parlaments sollen auch die 1995 in Wien und die 1997 wiederum in Montreal beschlossenen Vertragsänderungen einbezogen werden.

Die in Peking beschlossene Änderung des "Montrealer Protokolls" sieht unter anderem vor, Bromchlormethan ab dem Jahr 2002 in Industrie und Entwicklungsländern "um 100 Prozent zu reduzieren". Zuvor waren bereits Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Halone und Methylbromid den schrittweisen Anpassungen und Einschränkungen des Protokolls unterworfen worden. Zur Abstimmung über das Gesetz, das am kommenden Donnerstag dem Deutschen Bundestag in erster Lesung vorliegt, erläutert die Regierung, der Umfang der bereits am 1. Oktober 2000 in Kraft getretenen, unmittelbar geltenden EU-Verordnung über "Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen", reiche weiter als die Beschlüsse des Montrealer Protokolls. Eine Kollision mit dem EU-Recht sei durch den Entwurf der Bundesregierung daher nicht zu erwarten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_269/09
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