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280/2001
Stand: 26.10.2001
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Subsidiaritätsprinzip bei fünf Vorschlägen der EU-Kommission verletzt

/Europa/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Bei fünf Vorschlägen der EU-Kommission für neue Rechtsakte hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip festgestellt. Diese seien nicht oder noch nicht ausgeräumt worden, heißt es in einem Bericht der Regierung über die Anwendung dieses Prinzip ( 14/7130) hervor. Nach dem Subsidiaritätsprinzip des EG-Vertrages darf die Kommission nur dann tätig werden, wenn die Ziele der Rechtsakte auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen des Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf EU-Ebene zu erreichen sind. Die Regierung erklärt, in den fünf Fällen werde weiterhin angestrebt, die Bedenken durch Verhandlungen zu beseitigen. Dabei handele es sich um eine Verordnung über das Gemeinschaftspatent, um eine Verordnung über Wettbewerbsregeln, um eine Richtlinie über ein transparentes System zur Beschränkung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit schweren Lastkraftwagen, um eine Richtlinie zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung und Verarbeitung von menschlichem Blut und um eine Richtlinie über den Marktzugang für Hafendienste. In weiteren neun Fällen habe die Regierung zunächst Bedenken geäußert, die durch Verhandlungen jedoch hätten ausgeräumt werden können. Insgesamt habe sie 84 neue Vorschläge der Kommission auf Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip geprüft, heißt es in dem Bericht.

Der Bundesrat hat den Angaben zufolge bei seinen Subsidiaritätsprüfungen in 19 Fällen Bedenken geäußert, grundlegende Bewertungsunterschiede zwischen Regierung und Länderkammer gebe es jedoch nicht. Eine unterschiedliche Bewertung habe es bei dem Richtlinienvorschlag über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen gegeben, heißt es in dem Bericht.

In ihren Äußerungen zum Rechtsetzungsbericht 2000 der Kommission stellt die Regierung "mit Bedauern" fest, dass sich die Brüsseler Behörde nicht mit der Auffassung der Bundesregierung auseinandergesetzt habe, dass das Subsidiaritätsprinzip auch im Binnenmarkt anwendbar sei. Die Versicherung der Kommission, die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Binnenmarkt ersetze weitgehend die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips, werde nicht durch konkrete Beispiele belegt. Vermisst wird ein klares Bekenntnis Brüssels, dass auch Weiß- und Grünbücher die durch das Subsidiaritätsprinzip gezogenen Grenzen der Gemeinschaftstätigkeit respektieren müssten. Nach Auffassung der Regierung ist es erforderlich, die Anwendung des EU-Rechts sorgfältig zu überwachen. Sie werde deshalb auch künftig bei neuen Rechtsakten prüfen, ob das Subsidiaritätsprinzip eingehalten wurde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_280/03
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