Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/WOL) Die Anerkennung der nichtstaatlichen Verfolgung im deutschen Asylrecht steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der PDS ( 14/7218). Die Fraktion bezieht sich dabei auf Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention zum Asylanspruch, wonach nicht nur Opfer staatlicher Verfolgung, sondern auch nichtstaatlicher Verfolgung anzuerkennen seien. Im Gegensatz dazu werde in Deutschland nur das Kriterium einer staatlichen Verfolgung berücksichtigt. Dies habe letztlich dazu geführt, dass über Jahre hinweg die Opfer der Verfolgung durch die Taliban in Afghanistan oder durch die Machthaber in Somalia in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl erhalten hätten. Die Regierung soll darlegen, wieviel Asylantragsteller aus Afghanistan und aus Somalia seit 1995 als Asylberechtigte oder als Flüchtlinge anerkannt oder mit Abschiebeschutz versehen wurden. Dargelegt werden soll auch, in wie vielen Fällen eine "Duldung" erfolgte, weil "der Abschiebung tatsächliche Hindernisse entgegen standen".