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290/2001
Stand: 07.11.2001
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Im Bundeshaus notiert:

/Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung wird einen Vorschlag des Bundesrates prüfen, kommunalen Wahlbeamten in den neuen Bundesländern, die eine Amtszeit von acht Jahren erreicht oder überschritten haben und bis zum 3. Oktober vergangenen Jahres in den Ruhestand getreten sind, ebenfalls einen gesetzlichen Anspruch auf ein Ruhegehalt einzuräumen. Dies teilt sie in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf eines Versorgungsänderungsgesetzes 2001 ( 14/7223) mit, wie aus einer Unterrichtung ( 14/7257) hervorgeht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_290/03
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