Im Jahr 2000 25 Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt
Berlin: (hib/RAB) Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat im Jahr 2000 25 Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. Im Jahr zuvor seien es noch 21 gewesen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung ( 14/7289) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 14/7212). Die Beantwortung der Frage, ob die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages im öffentlichen Interesse liegt, sei stets unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten in jedem Verfahren gesondert zu beurteilen. Bisher sei ein öffentliches Interesse auch dann bejaht worden, wenn ohne eine Allgemeinverbindlicherklärung eine Aushöhlung des Tarifvertrages drohe. Positiv geurteilt wurde auch dann, wenn Mindestarbeitsbedingungen für Arbeitnehmer gewährleistet werden sollten oder ein gesetzgeberisches Interesse nachvollzogen werden könne. Letzteres sei insbesondere dann anzunehmen, wenn Tarifverträge beispielsweise die branchenmäßige Abwicklung einer zusätzlichen Altersversorgung vorsehen, erklärt die Bundesregierung weiter.