Gebührensätze für Zwangsverwalter anpassen
Berlin: (hib/MIK) Für die Anpassung der Gebührensätze für Zwangsverwalter hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) "zur Berücksichtigung" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
Während die Gerichts-, Notar- und Anwaltsgebühren in den vergangenen 30 Jahren mehrfach erhöht worden seien, seien die Zwangsverwaltervergütungen "bis heute" unverändert auf dem Stand von 1969/1970 geblieben, kritisiert der Petent. Erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen hätten bereits vor mehr als zehn Jahren die verfassungsgemäße Anpassung der Regelvergütung wegen der allgemein gestiegenen Geschäftskosten eines Verwalters um 50 Prozent auf die Regelsätze für geboten gehalten. Der Ausschuss hielt übereinstimmend das Anliegen des Petenten für berechtigt und setzte sich mit der Überweisung für die Anpassung der Gebührensätze für Zwangsverwalter an die gestiegenen Geschäfts- und Lebenshaltungskosten ein.