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310/2001
Stand: 22.11.2001
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Koalition will Zuwanderung einer begrenzten Personenzahl ermöglichen

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die Zuwanderung einer ausgewählten und begrenzten Zahl von Personen soll ermöglicht werden. Dies steht in dem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes ( 14/7387). Nach den Plänen der Koalition soll das Verfahren bedarfsorientiert gesteuert und an den Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes gebunden werden. Dem Entwurf zufolge soll dieses Vorgehen durch ein angebotsorientiertes Verfahren ergänzt werden, mit dem die Möglichkeit zur Aufnahme einer begrenzten Zahl besonders geeigneter Zuwanderer über ein Auswahlsystem ohne feste Arbeitsplatzzusage entsteht. Auch sollen Studenten die Möglichkeit erhalten, ohne vorherige Ausreise eine Beschäftigung nach Abschluss eines Studiums aufzunehmen. Weiter sieht die Initiative vor,nichtstaatlich und geschlechtspezifisch Verfolgte ausdrücklich als schutzbedürftig anzuerkennen. Auch soll das humanitäre Bleiberecht strukturiert und die Duldung abgeschafft werden. Mit einem neuen Aufenthaltsgesetz sollen die bestehenden Aufenthaltstitel auf zwei reduziert werden, und zwar in eine befristete Aufenthaltserlaubnis und eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Nach den Plänen der Koalition kann im Bereich der hoch qualifizierten Arbeitszuwanderung von Anfang an eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Der Aufbau des Gesetzes soll sich demnach nicht mehr an Aufenthaltstitel, sondern an Aufenthaltszwecken (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Familiennachzug, humanitäre Gründe) orientieren.

Zur Erläuterung führen die Koalitionäre aus, die Bundesrepublik stehe ähnlich wie andere hoch industrialisierte Staaten vor der Situation, in einigen Bereichen der Wirtschaft, insbesondere in der Biotechnologie und der Informations- und Kommunikationstechnologie, einen gestiegenen Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften über die nationalen Arbeitsmärkte nicht decken zu können. Diese Bereiche benötigten hoch qualifizierte Arbeitskräfte, um die internationale Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten. Es entwickele sich deshalb ein zunehmender internationaler Wettbewerb um die besten Kräfte. Den Angaben zufolge sei es momentan nur beschränkt möglich, auf den sich wandelnden Arbeitsmarkt zu reagieren und Zuwanderung flexibel zu steuern. Weiter erklären SPD und Bündnisgrüne, die demografische Entwicklung sei eher ungünstig. Das bestehende Geburtendefizit werde sich in der Zukunft weiter vergrößern und zu einer Schrumpfung der Bevölkerung führen. Die Bevölkerung der Bundesrepublik werde ohne weitere Zuwanderung und bei unverändertem Geburtenverhalten von derzeit 82 Millionen bis zum Jahre 2050 auf weniger als 60 Millionen sinken. Die Zuwanderung von jungen und gut qualifizierten Menschen, für die auch aus demografischer Sicht ein erkennbarer Bedarf bestehe, könne die dargestellte Entwicklung zwar nicht verhindern oder vollständig ausgleichen, allerdings könne sie die sonst zu erwartende Überalterung abschwächen.

Nach Angaben der Koalition trägt das Zuwanderungsgesetz sowohl die Empfehlung der Unabhängigen Kommission "Zuwanderung" als auch den von Parteigremien der SPD und der CDU erhobenen Forderungen Rechnung, die Zuwanderung zielorientiert zu steuern das Ausländerrecht zu vereinfachen und zu flexibilisieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_310/02
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