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312/2001
Stand: 26.11.2001
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Regierung soll Bauabzugssteuer wieder aufheben

/Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll die "Bauabzugssteuer", die am 1. Januar 2002 in Kraft tritt, in der jetzigen Form wieder aufheben. Dies verlangt die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 14/7541). Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe würden die Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet, fünfzehn Prozent der Rechnungssumme direkt an das Finanzamt des Bauunternehmers abzuführen. Diese Abzugspflicht gelte ab einer Summe von 15.000 € auch für private Vermieter, wenn sie mehr als zwei Wohnungen vermieten. Einbezogen seien auch Kleinunternehmer und pauschal versteuernde Landwirte. Der Abzug müsse dann nicht vorgenommen werden, wenn der Bauunternehmer eine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegen kann.

Die FDP hält die Finanzierung aller Projekte für akut gefährdet, weil die Kreditwirtschaft ihr zusätzliches Risiko absichern müsse und die dafür notwendigen Instrumente fehlten. Beurkundungsreife Projekte würden gestoppt. Dies gelte vor allem für Bauträgerprojekte auf Grund der ungeklärten Frage, wie der Grundstückspreis in die Bemessung der Bauabzugssteuer einbezogen wird. Auch seien viele Einzelheiten zur Freistellungsbescheinigung kaum praktikabel. Sinnvolle Maßnahmen im Kampf gegen illegale Betätigung am Bau seien zu unterstützen, so die Liberalen. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass das mittelständische Baugewerbe sowie Bauherren und Investoren mit einem "unzumutbaren Verwaltungsaufwand" überzogen würden. Die FDP fordert die Regierung daher auf, "praktikable und zweckdienliche Vorschläge" zur Bekämpfung der illegalen Betätigung im Baugewerbe vorzulegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_312/04
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