Kinderrechte in den Artikel 6 des Grundgesetzes aufnehmen
Berlin: (hib/VOM) Die PDS-Fraktion will die Aufnahme von Rechten für Kinder und Jugendliche in den Artikel 6 des Grundgesetzes (Ehe und Familie, nicht eheliche Kinder) aufnehmen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes ( 14/7818) vorgelegt. Zur Begründung heißt es, mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention habe sich die Bundesrepublik verpflichtet, Kindern und Jugendlichen zu garantieren, dass sie als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde sowie auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben. Dies verlange von der Gesellschaft, die Rechte von Kindern und Jugendlichen als Grundrechtsträger und eigene Rechtspersönlichkeiten in das Grundgesetz aufzunehmen und zu sichern. Kinder sollen im Grundgesetz als Träger von Rechten genannt werden, wobei jedes Kind ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung habe. Pflege und Erziehung der Kinder seien Pflicht und Recht der Eltern, die dabei die wachsenden Fähigkeiten und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigten. Die staatliche Gemeinschaft wache darüber, schütze und fördere die Rechte des Kindes und sorge für kindgerechte Lebensbedingungen. Schließlich seien durch die Gesetzgebung für alle Kinder die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen, heißt es in dem Gesetzentwurf.