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329/2001
Stand: 13.12.2001
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PDS für konsequente Bekämpfung des Kindersextourismus

/Menschenrechte/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, Kinder besser vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Deshalb müsse Kinderhandel zum Zweck der kommerziellen sexuellen Ausbeutung als Delikt der organisierten Kriminalität bewertet und durch entsprechende Instrumentarien bekämpft werden, heißt es in einem Antrag der PDS ( 14/7793). Außerdem soll die Exekutive die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie in die Wege leiten. Nicht aufgehobene Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention sollten sofort zurückgenommen werden. Sexuelle Ausbeutung und Kinderhandel will die PDS als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft und in die Straftatbestände des internationalen Strafgerichtshofes aufgenommen sehen. Nach dem Willen der Fraktion sollte sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene dafür einsetzen, verbindliche einheitliche Standards und Definitionen für das Schutzalter für sexuelle Handlungen und von Kinderprostitution zu erreichen.

Die Abgeordneten führen aus, das Problem sexualisierter Gewalt gegen Kinder habe sich in den letzten Jahren erheblich verschärft. Neben einer deutlichen Steigerung des Kinderhandels habe insbesondere die Ausweitung des Internets zu einer rapiden Zunahme der Verbreitung von Kinderpornografie geführt. Auch in Europa habe die sexuelle Ausbeutung von Kindern eine neue Dimension erreicht. Früher seien insbesondere Länder der so genannten Dritten Welt Ziel des Kindersextourismus gewesen, während nun in zunehmendem Maße osteuropäische Länder und südostasiatische und lateinamerikanische Staaten die Zentren des Sextourismus darstellten. Die PDS beruft sich auf Schätzungen, wonach bis zu einem Drittel des weltweiten Kinderhandels mittlerweile in Europa stattfinde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_329/09
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