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001/2002
Stand: 04.01.2002
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Steuerfreies Existenzminimum beträgt im nächsten Jahr 6.948 Euro

/Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Das "steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum" beläuft sich für Alleinstehende in nächsten Jahr auf 6.948 €. Für Ehepaare wurden 11.640 €, für Kinder 3.636 € errechnet, wie aus dem vierten Bericht der Bundesregierung über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien für das Jahr 2003 ( 14/7765) hervorgeht. Der auf dem Existenzminimum beruhende steuerliche Grundfreibetrag beträgt dem Bericht zufolge im nächsten Jahr 7.426 € für Alleinstehende, 14.853 € für Ehepaare und 3.648 € für Kinder. Das Existenzminimum setzt sich laut Regierung bei Alleinstehenden aus einem Regelsatz von 3.564 €, einmaligen Leistungen von 540 €, Kosten der Unterkunft von 2.304 € und Heizkosten von 540 € zusammen. Bei Ehepaaren beträgt der Regelsatz 6.420 €, die einmaligen Leistungen summieren sich auf 1.008 €, die Kosten der Unterkunft auf 3.516 € und die Heizkosten auf 696 €. Für Kinder wird der Regelsatz mit 2.316 € angegeben, während sich die einmaligen Leistungen auf 468 €, die Kosten der Unterkunft auf 708 € und die Heizkosten auf 144 € belaufen. Den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf im Jahr 2003 setzt die Regierung mit 2.160 € an, so dass die Summe der Freibeträge für Kinder 5.808 € beträgt.

Wie es in dem Bericht heißt, muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Steuerpflichtigen von seinen Einkünften so viel verbleiben, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und desjenigen seiner Familie bedarf. Die Höhe des steuerlich zu schonenden Existenzminimums hänge von den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen und dem "in der Rechtsgemeinschaft anerkannten Mindestbedarf" ab. Diesen einzuschätzen sei Aufgabe des Gesetzgebers. Jedoch dürfe das Existenzminimum den Mindestbedarf im Sozialhilferecht nicht unterschreiten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_001/02
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