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026/2002
Stand: 30.01.2002
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Sachverständige beurteilen Positivliste für Arzneimittel unterschiedlich

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)/

Berlin: (hib/RAB) Sachverständige des Gesundheitswesens beurteilen die Positivliste für Arzneimittel unterschiedlich. Dies geht aus den Stellungnahmen hervor, die Experten für eine am Mittwochvormittag stattfindende öffentliche Anhörung des Gesundheitswesens vorgelegt haben. Im Mittelpunkt des Hearings steht ein Antrag der FDP ( 14/6571), die Positivliste abzuschaffen. Für das Wissenschaftliche Institut der AOK ist eine Positivliste kein Instrument der Kostendämpfung, sondern ein Instrument der Qualitätssicherung der Arzneimittelversorgung für die rund 70 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Sie entfalte ihre Wirkung vor allem durch die Konzentration auf den therapeutischen Nutzen eines Arzneimittels. Nach Schätzung von Experten könnten mit einer rationalen Substitutionstherapie bis zu 2 Milliarden DM jährlich eingespart werden. Dies entspreche einem Anteil von 5,3 Prozent Arzneimittelumsatz der gesetzlichen Krankenversicherungen des Jahres 2000. Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller hingegen ist der Auffassung, dass die Qualität des Arzneimittelmarktes bereits durch die bestehenden Instrumente für die Zulassung und die Erstattungsfähigkeit gesichert wird. Bevor eine weitere Zugangshürde aufgebaut wird, sollten nach Überzeugung des Verbandes die vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dafür sei es vor allem wichtig, die Negativliste zu unwirtschaftlichen Arzneimitteln kontinuierlich zu aktualisieren.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen sehen in der Positivliste ein geeignetes Verfahren, die Transparenz auf dem unübersichtlichen Arzneimittelmarkt für alle Beteiligten deutlich zu verbessern und die Qualität der Arzneimittelverordnung zu fördern. Die Liste stoße mittlerweile auf breite Zustimmung bei der Ärzteschaft, den Sozialpartnern sowie den Patientenvertretungen. International habe sich bereits durchgesetzt, Bewertungen im Rahmen der Marktzulassung von Entscheidungen der Kostenerstattungen in den nationalen Gesundheitssystemen zu trennen. Die Bundesvereinigung der Apothekerverbände hält es dagegen für ordnungspolitisch verfehlt, über eine Positivliste Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelverordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung steuern zu wollen. Hierzu wäre eine eindeutig formulierte Negativliste unter Nutzung der vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten als Basis besser geeignet. Wenn eine Positivliste die Versorgung sichern solle, könne sie auch keine wirtschaftlichen Einsparungen bringen. Nicht das Arzneimittelangebot sei das Problem, sondern der Umgang mit Arzneimitteln. Wichtig sei es vor allem, die Verordnungs- und Anwendungsqualität zu verbessern. Eine größere Sicherheit im Dialog mit den Patienten über den Verordnungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erhofft sich die Bundesärztekammer von der Positivliste. Auch stehe sie keineswegs einer "effektiven und effizienten Arzneimittelversorgung" entgegen. Die Ärzteschaft brauche nicht irgendwann, sondern jetzt brauchbare Handhabungen, um die im Interesse einer rationaleren Arzneimitteltherapie notwendigen Restriktionen im Dialog mit den Patienten, aber auch im Wettbewerb mit anderen Praxen durchsetzen zu können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_026/02
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