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037/2002
Stand: 13.02.2002
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Regierung hält an Reformabsichten zur Deutschen Welle fest

/Kultur und Medien/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hält an der Absicht fest, die Außendarstellung Deutschlands in den Medien zu reformieren. Dabei müsse der wesentliche Anteil der Deutschen Welle (DW) berücksichtigt werden. Eine Grundreform der DW sei deshalb "überfällig", erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/8208) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU ( 14/6954). Die Kooperation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei dem gemeinsamen Auslandskanal unter dem Dach der Deutschen Welle stelle zwar einen wichtigen ersten Schritt im Rahmen des Reformvorhabens dar. Unbeschadet dessen sei aber die Novelle des Deutsche-Welle-Gesetzes erst für 2003 vorgesehen, wobei die Grundzüge der Reform noch vor der Sommerpause 2002 dargestellt werden sollen. Der interkulturelle Dialog werde dabei künftig eine wesentlich größere Bedeutung erhalten und auch als Austausch im Ausland und im Inland zu verstehen sein. Zielgruppen seien hauptsächlich Deutschsprachige mit längerem oder dauerndem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland, Nicht-Deutschsprachige mit Interesse an Deutschland oder als Adressatengruppe bei der Sicherung von Informationsfreiheit sowie Hörer und Hörerinnen in Krisengebieten.

Insgesamt ergebe sich mit den politischen und technischen Entwicklungen die Notwendigkeit und die Chance, das Angebot der Deutschen Welle künftig intensiver an den Bedürfnissen der Empfänger zu orientieren und die vielfältigen Möglichkeiten des Auslandsrundfunks zum internationalen Kulturaustausch verstärkt zu nutzen. Neben klassischem Rundfunk soll dabei die Online-Kommunikation vor allem für neue Formen an Massen- und Individualkommunikation eine vorrangige Bedeutung gewinnen. Die Frage des Zusammenspiels zwischen deutschem Auslandsrundfunk und dem medialen Außenauftritt der Bundesregierung sei noch nicht abschließend geklärt. Keinesfalls dürfe hierbei aber die politische Grundentscheidung der Deutschen Welle als von der Regierung unabhängige und autonome Rundfunkanstalt in Frage gestellt werden, so die Regierung. Zu den Kürzungen heißt es, von der Konsolidierung des Bundeshaushaltes seit 1999 sei die Deutsche Welle ebenso angemessen betroffen wie andere vom Bund geförderte Institutionen. Nach dem Deutschen-Welle-Gesetz habe sich die Rundfunkanstalt bei ihrer Planung von Aufgaben und Ausgaben an den finanziellen Möglichkeiten zu orientieren. Im übrigen gehe man davon aus, dass die DW im Rahmen ihrer Reformüberlegungen Wege finden werde, ein sich abzeichnendes Defizit auszugleichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_037/03
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