hib-Meldung
038/2002
Stand: 14.02.2002
Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/RAB) Geldbußen von Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds bei Vergehen gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften sollen auf Euro umgestellt werden. Gleichzeitig soll der Höchstbetrag bei Geldbußen auf 25.000 Euro angehoben werden, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/8215). Der Bundesrat hat keine Einwände gegen das Vorhaben der Regierung erhoben.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_038/07