"Gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Tumorgewebe reichen aus"
Berlin: (hib/RAB) Die gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Tumorgewebe reichen aus, um eine unbefugte Weitergabe von Daten und Gewebematerial zu verhindern. Dies betreffe die Rahmenbedingungen für Pathologen und Pathologische Institute für den Datenschutz unter dem Aspekt des Schutzes der Patienten, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/8256) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 14/8159). Weiter heißt es in der Antwort, die Regierung habe keine Erkenntnisse darüber, dass sich Pathologen weigerten, Tumormaterial für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Den Patienten sei es jederzeit möglich, die Herausgabe gerichtlich zu erzwingen. Mit der Trennung vom menschlichem Körper erlange der Patient das Eigentum an dem Körpermaterial und damit die Verfügungsbefugnis. Falls die Betroffenen vorhätten, dass Tumormaterial für die Forschung zu verwenden, sollten sie dies vor dem Eingriff vertraglich regeln, so die Bundesregierung.