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066/2002
Stand: 13.03.2002
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Koalition betont Stärkung der Eigenverantwortung von Sozialhilfeempfängern

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung/

Berlin: (hib/RAB) Die Eigenverantwortung von Sozialhilfeempfängern soll gestärkt werden. Mit diesen Worten erläuterten SPD und Bündnisgrüne ihren Gesetzentwurf zur Verlängerung von Übergangsregelungen im Bundessozialhilfegesetz ( 14/7280), den der Arbeits- und Sozialausschuss am Mittwochvormittag gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet hat. Nach den Worten der SPD ist es das Ziel, Sozialhilfebezieher aus der Sozialhilfe herauszunehmen und sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die aktiven Elemente würden ausgestaltet und die individuelle Hilfe für die Betroffenen ausgebaut. Wichtig sei es, dass Hilfe aus einer Hand heraus erfolge. Das Motto laute "fördern und fordern". Nach Überzeugung der Fraktion müsse sichergestellt werden, dass die Sozialhilfe das Existenzminimum der Bezieher sicherstellt. Zum Thema Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hieß es, es mache wenig Sinn, dass zwei Systeme für das Gleiche zuständig seien. Daher würden zur Zeit so genannte "Mozart-Modelle" zur Zusammenlegung der beiden Sicherungssysteme erprobt. Ein weiterer Antrag der Koalition ( 14/7293) wurde ebenfalls gegen die Stimmen der anderen Fraktionen angenommen.

Für die CDU/CSU "vertagt und vertröstet" die Koalition mit ihrem Gesetzentwurf. Die Initiative von SPD und Bündnisgrünen sei inhaltsleer, obwohl man für dieses Jahr ein neues Bedarfsbemessungsschema für die Sozialhilfe angekündigt habe. Alle Ankündigungen würden erst für die Zeit nach der Bundestagswahl gelten. Da die Modelle zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe keine neuen Erkenntnisse bringen würden, könne jetzt bereits mit der Zusammenführung begonnen werden. Ein Antrag der Fraktion ( 14/7443) zu diesem Thema wurde bei Enthaltung der FDP zurückgewiesen. Auch die FDP sprach sich für eine Zusammenlegung der beiden Systeme auf der Grundlage der Sozialhilfe mit entsprechenden Zumutbarkeitsregelungen aus. Insgesamt müssten die Instrumentarien der Sozialhilfe nach dem Motto "keine Leistungen ohne Gegenleistungen" modernisiert werden. Die Verlängerung der Übergangsregelungen für die Fortschreibung der Regelsätze zeige, dass die Regierung ihr eigenes Vorhaben, die Sozialhilfe zu modernisieren, nicht ernsthaft umsetzen wolle. Die Abgeordneten kritisierten außerdem, dass die Regierung mit dem System der Grundsicherung eine weitere Bürokratie ins Leben gerufen habe,

die neben der Arbeitslosen- und Sozialhilfe existiere. Drei Anträge der Fraktion ( 14/5982, 14/5983, 14/6951) wurden gegen die Stimmen der Koalition und der PDS bei Enthaltung der Union abgelehnt.

Für die PDS ist die Höhe der Sozialhilfesätze derzeit nicht ausreichend. Besonders besorgniserregend sei, dass immer mehr Sozialhilfeempfänger zusätzlich arbeiten müssten, da die Löhne gesunken seien. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe lehnte die Fraktion ab. Die Arbeitslosenhilfe müsse beibehalten werden, da der Weg, die Menschen durch immer geringere Leistungen in den Niedriglohn-Sektor zu treiben, falsch sei. Eine Initiative der Abgeordneten ( 14/5294) wurde mit großer Mehrheit zurückgewiesen. Die Bündnisgrünen kündigten an, in der nächsten Legislaturperiode eine bedarfsorientierte Grundsicherung der Sozialhilfe zu verabschieden. Weiter sei es wichtig, die Auswertung der Modellversuche "Mozart" abzuwarten, bevor mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe begonnen werde. Der FDP warfen die Bündnisgrünen vor, das sozio-kulturelle Existenzminimum zu streichen. Es sei mit der Koalition nicht vereinbar.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_066/01
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