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085/2002
Stand: 03.04.2002
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Im Bundeshaus notiert:

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Informationen, die von V-Leuten beschafft werden, werden innerhalb der Behörden für Verfassungsschutz auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft und mit anderweitig gewonnenen Informationen verglichen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/8689) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zu Chronologie, Versäumnissen und Fortgang des NPD-Verbotsverfahrens ( 14/8437). Selbst wenn die NPD gezielt und systematisch Informationen über den Verfassungsschutz und seine Arbeit sammeln würde, so die Regierung, wäre dies für das NPD-Verbotsverfahren ohne Bedeutung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_085/07
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