Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen soll 2003 wirksam werden
Berlin: (hib/WOL) Das Ergebnis von Nacherhebungen, die durch eine Unterschreitung der Mehrwegquote von 72 Prozent bei Getränkeverpackungen im Jahr 1998 ausgelöst wurden, soll im Juli 2002 bekannt gegeben werden. Damit kann die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen zum Januar 2003 wirksam werden, erklärt die Regierung in der Antwort ( 14/8694) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 14/8403). Die Wirtschaft erhalte so eine ausreichende Vorbereitungszeit zur Umsetzung der Pfandpflicht bei Einweggetränkeverpackungen für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke. Dies gelte insbesondere für die Einrichtung ladennaher Rücknahmemöglichkeiten sowie für die Kennzeichnung pfandpflichtiger Verpackungen und den Aufbau von Pfand-Clearing-Lösungen. Zur Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die deutsche Mehrwegregelung wegen einer Behinderung des freien Warenverkehrs erklärt die Regierung, sie erwarte, dass das Verfahren vor dem EuGH im Laufe des kommenden Jahres abgeschlossen werden kann. Sie sei zuversichtlich, dass der EuGH die Vereinbarkeit der Mehrwegschutzregelung der Verpackungsverordnung mit dem EU-Recht bestätigt.
Zur Pfandpflicht für Getränkekartonverpackungen legt die Regierung dar, die von ihr vorgelegte Novellierung, wonach solche Verpackungen "ökologisch vorteilhaft" und damit pfandfrei geblieben wären, sei vom Bundesrat nicht akzeptiert worden. Damit werde die Pfandpflicht nach geltendem Recht nun auch für Getränkekartons kommen. Im übrigen werde die Pfandpflicht bei Einweggetränkeverpackungen vor allem Anreize bieten, leere Verpackungen zurückzugeben und nicht achtlos am Straßenrand oder in der Landschaft liegen zu lassen. Wegen des Wegfalls des bisherigen Bequemlichkeitsvorteils von Einwegverpackungen werde außerdem damit gerechnet, dass Verbraucher wieder häufiger zu Mehrwegverpackungen greifen. So werde die Einführung der Pfandpflicht den Mehrweganteil im Verpackungswesen stabilisieren.