Meldungen im Kapital- und Zahlungsverkehr erleichtert
Berlin: (hib/VOM) Meldeerleichterungen im Kapital- und Zahlungsverkehr stehen im Mittelpunkt einer Verordnung der Bundesregierung ( 14/8712), durch die die Außenwirtschaftsverordnung geändert wird. Wie die Regierung erläutert, führt die Einführung des Euro-Bargeldes darüber hinaus dazu, dass die Pflicht der Banken, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr die Umsätze mit den bisherigen nationalen Währungen der Mitgliedsländer der Europäischen Währungsunion zu melden, entfällt. Gleichzeitig seien in den Meldevordrucken zu Direktinvestitionen Änderungen auf Grund zusätzlicher Datenanforderungen der Europäischen Zentralbank und internationaler Organisationen notwendig geworden. Die Genehmigungspflicht für langfristige Erdgaseinfuhrverträge bei Zugängen aus EU-Ländern wird aufgehoben. Weitere Änderungen betreffen den Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung in den vereinfachten Anmeldeverfahren sowie den Nachweis des Warenursprungs. Änderungen werden außerdem auf dem Agrarsektor vorgenommen. Die Außenwirtschaftsverordnung wird an neue Kontrollvorschriften der EU für frisches Obst und Gemüse angepasst. Ebenso werden Mindestanforderungen für den Import getrockneter Weintrauben festgelegt. Die Regierung erwartet durch die Änderungen erhebliche Kostensenkungen für die Wirtschaft. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen ergäben sich Entlastungen im Vollzugsaufwand. Die Zahl der zu meldenden Investitionsobjekte bei Mehrheitsbeteiligungen werde um etwa 40 Prozent sinken, so die Regierung.