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099/2002
Stand: 17.04.2002
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Experten bewerten Studiengebührfreiheit unterschiedlich

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (Anhörung)/

Berlin: (hib/MIK) Unterschiedliche Meinungen zur Studiengebührenfreiheit haben die Sachverständigen bei der am heutigen Mittwoch um 13 Uhr begonnenen öffentlichen Anhörung zu den Entwürfen eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes ( 14/8361, 14/8295) vertreten. Während die Vertreter der Gewerkschaften und Studenten die Studiengebührenfreiheit größtenteils begrüßten, lehnten die Professoren diese meist ab.

Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Klaus Landfried, erklärt in seiner schriftlichen Stellungnahme, dass das HRK-Präsidium die Aufnahme einer Bestimmung, die Studiengebühren generell oder partiell verbieten soll, in das Hochschulrahmengesetz ablehnt. Er halte eine derartige Festschreibung für anachronistisch und dazu geeignet, eingeleitete positive Entwicklungen im Bereich der Hochschulpolitik abrupt zu beenden. Es gebe "schlicht" keinen Regelungsbedarf. Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Ernst-Ludwig Winnacker, hält in seiner Stellungnahme das nahezu ausschließliche Verbot von Studiengebühren in verfassungsrechtlicher Hinsicht für "nicht unproblematisch", vor allem aber im Ergebnis für "zu weitreichend". Die DFG sei an einer Differenzierung des Hochschulsystems auf der Grundlage von Exzellenzkriterien interessiert. So wichtig unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit freier Zugang für alle geeigneten zu den Stätten höherer Bildung bleibe, so eindeutig müsse auch der Charakter dieses Zugangs als Chance zur persönlichen Entwicklung und letztlich geldwerter Vorteil erkennbar bleiben. Ekkehard Winter vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft betont in seiner schriftliche Stellungnahme, das geplante Verbot von Studiengebühren wiederspreche grundlegend dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Autonomie und Qualität der Hochschulen in Deutschland zu stärken. Ein gesetzliches Verbot von Studiengebühren beschränke Eigenverantwortlichkeit und Handlungsfreiheit der Hochschulen und beschneide ihre Möglichkeiten, finanzielle Freiräume zu erschließen. Zu den unbedingten Voraussetzungen der Autonomie gehöre neben der Freiheit zur Auswahl und Zulassung der Studierenden die Freiheit zur Erhebung von sozialverträglichen Studiengebühren.

Dem gegenüber unterstützt die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di laut ihrer Stellungnahme die Absicht, durch ein bundesweites Verbot von Studiengebühren für ein Erststudium gleiche Rahmenbedingungen in ganz Deutschland zu schaffen. Ein weitergehendes Verbot hält ver.di nicht für erforderlich, wenn gewährleistet sei, dass ein Studium auch nach einem in angemessener Zeit nach Studienbeginn erfolgten Wechsel des Studienfachs zu den selben Bedingungen Gebührenfrei bleibe. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt wie das Deutsche Studentenwerk (DSW), dass die Studiengebührenfreiheit im Hochschulrahmengesetz verankert werden soll. Die GEW kritisiert wie auch andere Vertreter der Studenten jedoch, dass die Bundesländer "in besonders begründeten Fällen Ausnahmen vorsehen" können. Ob damit bundesweit die politisch versprochene Studiengebührenfreiheit durchgesetzt werden kann, bleibe ungewiss

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_099/04
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