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105/2002
Stand: 23.04.2002
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Arbeitsverwaltung gibt rund 7 Milliarden Euro für Weiterbildungsförderung aus

/Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Arbeitsverwaltung gibt jährlich zwischen 6,5 und 7 Milliarden Euro für die berufliche Weiterbildungsförderung aus. Damit sind sowohl die Leistungen für Unterhaltsgeld an die Weiterbildungsteilnehmer als auch die Übernahme der Weiterbildungskosten gemeint, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung ( 14/8759) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/8716). Das Unterhaltsgeld mache mit jährlich rund 4 Milliarden Euro den wesentlichen Anteil der Gesamtausgaben in diesem Bereich aus. Weitere Posten seien die zu übernehmenden Fahrkosten, die Kinderbetreuungskosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für externe Prüfungen, zum Beispiel bei Kammern. Weiter schreibt die Exekutive, mit dem Job-AQTIV-Gesetz sei neu geregelt worden, dass Bildungsträger und Arbeitsämter den Erfolg jeder einzelnen Maßnahme dokumentieren müssen. Je genauer der Erfolg von beruflichen Bildungsmaßnahmen ausgewertet werden könne, desto zielgerichteter könnten Folgeschritte eingerichtet werden. Auch sei ein zusätzliches Schulungsangebot für Arbeitsberater geschaffen worden, das schwerpunktmäßig zwar die Planung von Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Betreuung und Vermittlung der Teilnehmer umfasse, aber auch die Qualitätssicherung von Trägerangeboten einschließe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_105/03
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