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107/2002
Stand: 24.04.2002
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Zusammenarbeit mit Internationalem Strafgerichtshof zugestimmt

Rechtsausschuss/

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesrepublik wird künftig Personen an einen Internationalen Strafgerichtshof überstellen können, wenn diese sich haben Verbrechen zu Schulden kommen lassen, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren. Darunter fallen Mord, Totschlag sowie Völkermorde, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Für eine entsprechende Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof hat der Rechtsausschuss in seiner Sitzung vom Mittwochmorgen den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches ( 14/8524) und das Gesetzesvorhaben zur Ausführung des Römischen Statuts des Internationalen Gerichtshofs vom 17. Juli 1998 ( 14/8527) in der vom Ausschuss veränderten Form einstimmig beschlossen. In weiten Punkten Zustimmung erhielt auch ein Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion. Diese hatte angeregt, in den Katalog der Paragrafen 126 und 129a des Strafgesetzbuches auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen aufzunehmen, um das strafverfahrensrechtliche Instrumentarium zu verbessern.

Anlass zur Freude und Genugtuung gibt es der SPD zufolge, weil die Mindestzahl von 60 Ratifikationen weltweit seit Einbringung der Gesetzentwürfe in den Bundestag erreicht sei. Die Initiativen schafften nun die Voraussetzung, das Prinzip der Komplementarität zu verwirklichen. Demzufolge wird der Internationale Strafgerichtshof aktiv, wenn deutsche Gerichte nicht fähig oder willens sind, eine Straftat zu verfolgen, die gegen das Völkerrecht verstößt. Die Union würdigte die Kontinuität bei der von der Vorgängerregierung begonnenen und nun weitergeführten institutionellen Strafgesetzgebung. Zu einer von der Union vorgeschlagenen Ausweitung der Telefonüberwachung mahnte die FDP indes an, genau zu überlegen, ob sie auch notwendig sei. Nach Auffassung der Bündnisgrünen besteht kein Zweifel daran, dass die Telefonüberwachung dringend reformbedürftig ist. Sie schloss sich der SPD an, hierzu ein bereits in Auftrag gegebenes Gutachten beim Max-Planck-Institut abzuwarten. Parteiübergreifend wurden die herausragende Bedeutung eines Internationalen Strafgerichtshofes und des Völkerstrafgesetzbuches hervorgehoben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_107/04
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