Hearing zur Aufhebung des Lokalisationsprinzips für Rechtsanwälte
Berlin: (hib/SAS) Der Rechtsausschuss hat für den 3. Juni ein Hearing angesetzt, das sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten ( 14/8763) beschäftigt. Dabei geht es um das in der Zivilprozessordnung für die Oberlandesgerichte verankerte Lokalisationsprinzip, das nach dem Willen der Bundesregierung künftig entfallen soll. Bislang können in Zivilprozessen vor dem Oberlandesgericht Rechtsanwälte nur dann auftreten und Parteien vertreten, wenn sie bei diesen zugelassen sind. Als Sachverständige hat der Ausschuss unter anderem neben dem Präsidenten des Landgerichts Bonn, Kurt Pillmann, auch Manfred Westphal von der Berliner Bundesverbraucherzentrale sowie den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes freier Immobilien und Wohnungsunternehmen in Berlin, Günter Haber, eingeladen. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum E 200.