Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung unter der Lupe
Berlin: (hib/VOM) Die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in der Vorwahlzeit will die CDU/CSU-Fraktion mit einer Kleinen Anfrage ( 14/9152) unter die Lupe nehmen. Die Bundesregierung habe den Auftrag, Bürger und Medien über ihre Politik zu informieren, heißt es. Zulässige Öffentlichkeitsarbeit finde dort ihre Grenze, wo Wahlwerbung beginnt und Steuergelder missbraucht werden. Für die Vorwahlzeit habe das Bundesverfassungsgericht der Regierung besonders strenge Beschränkungen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auferlegt.
Die Fraktion will unter anderem wissen, in welchem Umfang die Regierung bis zur kommenden Bundestagswahl aus Haushaltsmitteln finanzierte Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Printmedien schalten will. Gefragt wird ferner, wie hoch die Mittel sind, die das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung seit 1999 jährlich für das Internetprojekt www.bundesregierung.de aufwendet. Die Regierung soll sagen, ob sie Öffentlichkeitsarbeit in Form so genannter Arbeits-, Leistungs- oder Erfolgsberichte vor dem Wahltag betreiben will und mit welchen Kosten dies verbunden wäre. Schließlich erkundigen sich die Abgeordneten, ob das Bundespresse- und Informationsamt einen neuen Film zur Selbstdarstellung des Hauses für Besuchergruppen produziert hat.