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170/2002
Stand: 26.06.2002
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Demokratie in Europa stärken und Entscheidungsfähigkeit verbessern

Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union/

Berlin: (hib/HAU) Weitgehende Einigkeit über die Weiterführung der europäischen Integration herrschte unter den Rednern bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages gemeinsam mit dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates am Mittwoch im Plenarsaal des Berliner Abgeordnetenhauses. Auf der Tagesordnung standen die Stärkung der Demokratie in Europa und die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit einer erweiterten Europäischen Union. Dazu wurde auch der stellvertretende Vizepräsident des Europäischen Konvents, Professor Giuliano Amato, als Gast begrüßt. Nach einführenden Worten durch die zwei Vertreter des Bundestages im Europäischen Konvent, Professor Jürgen Meyer und Peter Altmaier, kamen Vertreter von zivilgesellschaftlich relevanten Gruppen zu Wort.

Thomas Fischer vom Zentrum für angewandte Politikforschung bei der Bertelsmann-Stiftung sprach sich für die Stärkung des Europäischen Parlamentes aus. Der Präsident der Europäischen Kommission solle seiner Meinung nach unter den Spitzenkandidaten der Parteibündnisse vom Parlament gewählt werden. Ein Referendum über den zukünftigen Verfassungsvertrag hält der Experte nicht für sinnvoll. Der Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V., Jürgen Gohde, forderte die Übernahme der EU-Charta der Grundrechte in den Verfassungsvertrag, um damit eine Rechtsverbindlichkeit zu schaffen. Außerdem forderte er ein hohes Maß an sozialem Schutz durch eigene Sozialbestimmungen in der Verfassung. Für den Bundesverband der Deutschen Industrie forderte dessen Vertreter auf die Belange der Wirtschaft und auch der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen. Er sah ein Spannungsfeld zwischen der Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen und dem hohen Bedarf an Deregulierung. In der Frage der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten sprach er sich gegen die Einsetzung eines "Subsidiaritätsausschusses" aus. Die ohnehin noch recht schwerfälligen EU-Entscheidungsprozesse würden dadurch weiter verlangsamt.

Die Sicht der deutschen kommunalen Spitzenverbände schilderte Ursus Fuhrmann. Er sprach sich für eine besserer Einbindung der Regionen in die europäische Integration aus. "Wenn die Regionen nicht funktionieren, funktioniert auch Europa nicht", sagte der Experte und schlug die Einrichtung eines eigenen Kapitels für die Regionen und lokalen Körperschaften im Europäischen Verfassungsvertrag vor. Damit würde auch dem Subsidiaritätsgedanken Rechnung getragen, der eine dezentrale Verwaltung vorsieht. Aus der Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) muss die EU-Charta der Grundrechte durch Aufnahme in die Verfassung rechtsverbindlich werden. Außerdem müssten in der Verfassung nach Meinung des DGB-Vertreters Wolfgang Lutterbach klare Aussagen zur Annerkennung der sozialen Grundrechte sowie zu den Systemen der sozialen Sicherung und der Regelung der Arbeitsbedingungen enthalten sein. Ein Referendum lehnte er ebenso ab wie Michael Pfeiffer vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag Die Verankerung eines europaweiten Umweltschutzes verlangte die Vertreterin des Deutschen Naturschutzrings, Britta Steffenhagen. Das Recht auf eine saubere Umwelt müsse ein zentraler Punkt der zu schaffenden Verfassung sein. Des Weiteren müsse es eine Revision der Landwirtschaftspolitik geben, die bisher ausschließlich auf Produktionssteigerungen ziele.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_170/01
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