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185/2002
Stand: 09.07.2002
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"Brandschutzmängel im Jakob-Kaiser-Haus stellten keine Gefahr dar"

/Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Angebliche Mängel der Brandschutzeinrichtungen im Bundestagsbau Jakob-Kaiser-Haus haben zu keinem Zeitpunkt Gefahr für Leib und Leben der dort Beschäftigten nach sich gezogen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/9638) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/9405). Die Mängel der Gebäudeleittechnik-Installationen würden, wie andere Baumängel auch, routinemäßig abgearbeitet. Die Bundesregierung sichert stellvertretend für das Verkehrs- und Bauministerium zu, künftig verstärkt Erfolgskontrollen für die privaten Betreiberverträge für das Gebäudemanagement bei den obersten Bundesbehörden vorzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages habe eine entsprechende Erwartung geäußert. Weiter heißt es in der Antwort, die Gesellschafterversammlung der Bundesbaugesellschaft Berlin (BBB), die im September 1993 zur Vorbereitung und Umsetzung der Berliner Bundesbauten ins Leben gerufen worden sei, habe den Fortbestand bis zum Ende des Jahres 2006 beschlossen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_185/07
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