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196/2002
Stand: 30.07.2002
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Für das laufende Jahr 21 Milliarden Kilowattstunden nach dem EEG erwartet

/Wirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Im laufenden Jahr werden voraussichtlich 21 Milliarden Kilowattstunden nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in das Stromnetz eingespeist. Dies schätzt die Bundesregierung in ihrem Erfahrungsbericht zum EEG ( 14/9807). Im Jahre 2000 habe sich diese Summe auf 13,2 Milliarden Kilowattstunden belaufen, während 2001 insgesamt 17,8 Milliarden Kilowattstunden nach dem EEG eingespeist worden seien. Den Angaben zufolge hat sich daraus für das Jahr 2001 eine EEG-Quote von 3,9 Prozent und eine Durchschnittsvergütung von 8,64 Cent pro Kilowattstunde ergeben.

Zum Strom aus Wasserkraft heißt es in dem Bericht, höhere Stromerträge und eine verbesserte gewässerökologische Situation könnten erreicht werden, indem alte Wasserkraftanlagen modernisiert oder ersetzt würden. Es sei prinzipiell möglich, die Wasserkraft weiter auszubauen, auch wenn sich dabei ein Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeitserwägungen und Umweltaspekt ergebe. Zum Potenzial von Klär- und Deponiegasanlagen schreibt die Regierung, dieses sei bereits zu 70 Prozent erschlossen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz habe in den beiden vergangenen Jahren kaum dazu beigetragen, dass neue Anlagen gebaut würden. Im Ergebnis habe es aber geholfen, bestehende Anlagen zu sichern. Auch seien seit Einführung des EEG keine Anlagen zur geothermischen Stromerzeugung in Betrieb gegangen. Allerdings seien derzeit acht Planungen für entsprechende Projekte bekannt. Erste Abschätzungen zeigten, dass die geltenden Vergütungssätze noch keinen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen ermöglichen, heißt es in dem Bericht weiter.

Zur Arbeit der nach dem EEG eingerichteten Clearingstelle, die zur Klärung von Streitigkeiten beim Wirtschaftsministerium eingerichtet worden sei, führt die Regierung aus, diese habe sich mit Fragen der Abgrenzung von Netzanschluss und Netzausbau beschäftigt. Darüber hinaus seien die zentralen Themen die Einspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen ins Kundennetz sowie Fragen der Messung und Verrechnung und der netztechnischen Vorprüfung gewesen. Den Angaben zufolge werden in Zukunft Fragen der Organisation des Netzzugangs in der Zumutbarkeit eines Netzausbaus eine wichtige Rolle für die Arbeit der Clearingstelle spielen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_196/04
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