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199/2002
Stand: 02.08.2002
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Arbeit des Europarates ganz im Zeichen der Terroranschläge

/Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Die Arbeit des Europarates im zweiten Halbjahr 2001 stand ganz im Zeichen der Terroranschläge vom 11. September auf New York und Washington. Laut Bericht der Regierung über die Arbeit des Europarates ( 14/9792) verabschiedete das Ministerkomitee unmittelbar nach den Anschlägen eine Erklärung über den Kampf gegen den internationalen Terrorismus, in der Terroranschläge kategorisch verurteilt und eine entschiedene Reaktion der Staatenwelt verlangt worden sei. Ziel müsse es sein, die in Europa und insbesondere durch den Europarat vertretenen Werte des politischen und gesellschaftlichen Zusammenlebens entschlossen zu verteidigen. im Einzelnen seien die Mitgliedstaaten des Gremiums aufgefordert worden, die bereits seit 1977 bestehende europäische Anti-Terror-Konvention und sachverwandte Rechtsinstrumente umgehend zu zeichnen und zu ratifizieren. Darüber hinaus seien die Erörterungen der politischen Entwicklung in Südosteuropa und Osteuropa sowie im Kaukasus fortgeführt worden. Die neuen Mitgliedstaaten seien weiter unter Druck gesetzt worden, sich den Normen des Europarates entsprechend zu verhalten. Den Angaben zufolge befasste sich der Europarat im Berichtszeitraum außerdem mit der Ratifizierung und Umsetzung des römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Laut Bericht hat die Bundesrepublik im Berichtszeitraum Juli bis Dezember 2001 zwei Übereinkommen des Europarats ratifiziert und vier gezeichnet. Dabei ging es unter anderem um Personen, die an Prozessen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beteiligt sind sowie um die Konvention zur Cyberkriminalität.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_199/03
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