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266/2002
Stand: 12.12.2002
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"Weiter Konsultationen über Rechtsfragen bei Zwangsarbeiterentschädigung"

/Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Bei der Frage der Entschädigung für Zwangsarbeiter ist die Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen weiterhin Gegenstand intensiver gerichtlicher Auseinandersetzungen sowie politischer Konsultationen zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika. Darauf weist die Regierung in ihrem Bericht über die Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" ( 15/131) hin. Im Zentrum der Konsultationen steht demnach das deutsch-amerikanische Regierungsabkommen vom 17. Juli 2000. Es gehe um die Frage, ob die getroffenen Vereinbarungen erfüllt würden. Zum Stand der Klagen gegen deutsche Unternehmen in den USA aus der Zeit des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges heißt es, in den bisherigen Fällen hätten Richter Klagerücknahmen nur unter dem Hinweis zugestimmt, dass Klagen wieder aufgenommen werden könnten, wenn die Stiftung nicht in angemessener Frist voll finanziert oder eine Einigung über das Auszahlungsverfahren nicht erreicht worden sei. Wie vereinbart habe die amerikanische Regierung im Berichtszeitraum ihr Interesse an der Klageabweisung deutlich gemacht, indem sie entsprechende gerichtliche Interessenerklärungen (Statement of Interest) eingereicht habe. Weiter schreibt die Regierung, die Diskussion um die "volle Einzahlung des Stiftungskapitals einschließlich Zinsen durch die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft (full funding)" seien noch nicht abgeschlossen. Die US-Regierung habe in einem Gerichtsfall nach langen deutsch-amerikanischen Verhandlungen dem Gericht gegenüber erklärt, sie sei in der Frage des "full funding" nicht in der Lage festzustellen, ob die Stiftungsinitiative zu weiteren Zahlungen verpflichtet sei oder nicht. Laut Unterrichtung sind der Regierung keine Klagen gegen deutsche Unternehmen in Ländern bekannt, die die Gemeinsame Erklärung unterzeichnet hätten. Allerdings sei in Ländern, die an den Vereinbarungen aus dem Jahre 2000 nicht beteiligt gewesen seien, weiterhin eine Reihe von Klagen im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus und dem Zweiten Weltkrieg sowohl gegen deutsche Unternehmen als auch gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_266/01
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