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232/2003
Stand: 27.10.2003
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Vertragsabschlüsse von Balkan-Staaten mit den USA bedauert

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung bedauert, dass die Staaten Bosnien und Herzegowina, Albanien, Mazedonien und Rumänien ein bilaterales Nicht-Überstellungsabkommen mit den USA abgeschlossen haben. Die Unterzeichnung eines solchen Abkommens stehe im Widerspruch zu den "Leitprinzipen der EU für Vereinbarungen zwischen einem Vertragsstaat des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und den Vereinigten Staaten über die Bedingungen für die Überstellung von Personen an den Gerichtshof", heißt es in der Antwort der Regierung ( 15/1779) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/1615). Die Bundesregierung habe gegenüber Vertretern dieser Länder ihre Position zur Frage der bilateralen Nicht-Überstellungsabkommen zum Ausdruck gebracht. Sie begrüße die Haltung der rumänischen Regierung, die erklärt habe, dieses bilaterale Abkommen nicht ratifizieren zu wollen.

In der Antwort, die sich mit der Entwicklung der Westbalkan-Region befasst, heißt es weiter, der von Serbien und Montenegro verabschiedete Aktionsplan zur Harmonisierung des eigenen Wirtschaftsraumes stelle einen wichtigen Schritt auf dem Weg der Annäherung des Landes an die EU dar. Die Europäische Kommission prüfe derzeit, ob die Voraussetzungen zur Aufnahme von Verhandlungen für ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen gegeben sind. Bei dem positiven Gesamtvotum bestehe die Möglichkeit, im nächsten Jahr Verhandlungen aufzunehmen. Die Bundesregierung ermutige die führenden Politiker in Serbien und Montenegro, diesen Prozess mit Nachdruck zu unterstützen. In Mazedonien seien eine zügige Umsetzung des Abkommens von Ohrid, das die Rechte der Minderheiten stärkt, und die effiziente Bekämpfung der organisierten Kriminalität von zentraler Bedeutung, um das Land zu stabilisieren. Die Regierung begrüßt die geplante Entsendung einer EU-Polizeimission und unterstützt das Engagement der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der EU-Militärmission "Concordia" sowie anderer internationaler Organisationen.

Im Kosovo habe sich die Sicherheitssituation bis Mitte des Jahres stetig verbessert. Seit Juli sei es allerdings zu einer Serie von Anschlägen gekommen. Opfer seien sowohl Kosovo-Serben als auch Kosovo-Albaner und erstmals ein Angehöriger der internationalen Polizei gewesen. Die Bundesregierung verfügt nach eigenen Angaben zurzeit über keine Erkenntnisse, welche Anschläge der sich selbst "Albanische Nationalarmee" bezeichnenden und von der Polizei als terroristische Vereinigung eingestuften Organisation zuzurechnen sind. Unter dem Eindruck zunehmender Spannungen im Kosovo und den angrenzenden Regionen habe sie die Initiative zur Wiederbelebung der internationalen Balkan-Kontaktgruppe ergriffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_232/04
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