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112/2004
Stand: 29.04.2004
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Ablösung der Altschulden der landwirtschaftlichen Unternehmen neu geregelt

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die Ablösung der Altschulden der landwirtschaftlichen Unternehmen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wird neu geregelt. Dazu nahm der Haushaltsausschuss am Mittwochabend mit den Stimmen der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/1662) in geänderter Fassung an. Die Opposition stimmte dagegen. Von den Koalitionsabgeordneten abgelehnt wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ( 15/2468). Hier enthielt sich die Union. Über beide Gesetzentwürfe will das Plenum am heutigen Donnerstag abschließend entscheiden.

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Regierung die Rückzahlungsbedingungen für landwirtschaftliche Altschulden ändern und bietet darin den Betrieben an, die mit den Banken abgeschlossenen Verträge über die nachrangige Bedienung der Altschulden gegen Zahlung eines angemessenen Ablösebetrags zu beenden. Der Abführungssatz für Zahlung auf landwirtschaftliche Altschulden sollte danach von bislang 20 Prozent des handelsrechtlichen Jahresüberschusses auf 65 Prozent der neugeregelten Bemessungsgrundlage erhöht werden. Bei den parlamentarischen Beratungen wurde jedoch entschieden, den Abführungssatz lediglich auf 55 Prozent zu erhöhen; zudem wurden unter anderem bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage vom Ausschuss weitere Veränderungen vorgenommen. Im abgelehnten FDP-Entwurf war vorgesehen, die Altschulden pauschal in Höhe von 33 Prozent abzulösen.

Nach dem Beschlußempfehlung ( 15/3002) werden nach In-Kraft-Treten des Gesetzes für den Erblastentilgungsfonds bis 2006 zusätzliche Einnahmen in Höhe von 450 Millionen Euro erwartet, wenn alle Unternehmen die Altschulden ablösen würden. Da sowohl die Tilgungs- als auch die Zinszahlungen steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig seien, ergäben sich in diesem Fall als Nettoeffekt für die öffentliche Hand zusätzliche Einnahmen im Finanzplanungszeitraum bis 2006 in Höhe von rund 280 Millionen Euro, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_112/01
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